Pressemitteilung

WvD prüft Verfassungsbeschwerde gegen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung

Laut übereinstimmenden Medienberichten soll der Änderungsantrag zur einseitigen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung im Rahmen der Beratungen zum ALBVVG diese Woche beschlossen werden. „Wir versorgen Deutschland“ kündigt für diesen Fall an, rechtliche Schritte gegen diese Regelung zu prüfen.

Wir haben in der öffentlichen Anhörung zum ALBVVG eindringlich vor einer einseitigen Entlassung der Apotheken aus der Präqualifizierung gewarnt“, erklären die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau. „Dass diese nun trotzdem kommen soll, stellt eine klare Verletzung der Grundsätze des freien und gleichen Marktzuganges im Hilfsmittelbereich dar. Gesetzlich Versicherte müssen darauf vertrauen können, dass die strengen Regeln bei der Abgabe von Hilfsmitteln überall gleichermaßen gelten. Diese einseitige und sachfremde Bevorteilung der Apotheken zu Lasten aller übrigen Leistungserbringer werden wir nicht hinnehmen und daher rechtliche Schritte bis hin zur Verfassungsbeschwerde prüfen.“

Hintergrund:

Im Zuge seiner Beratungen über das ALBVVG hatte der Bundesrat in einem sachfremden Änderungsantrag eine einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung gefordert. WvD hatte in seiner öffentlichen Stellungnahme sowie in der Anhörung zum ALBVVG im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 12. Juni 2023 eindringlich vor den negativen Auswirkungen einer solchen Regelung auf die bundesweite Versorgungsqualität im Hilfsmittelbereich gewarnt sowie auf die rechtlichen Einwände gegen die einseitige Privilegierung der Apotheken in der Hilfsmittelversorgung hingewiesen. Die finale Beschlussfassung des ALBVVG im Bundestag erfolgt voraussichtlich am Freitag dieser Woche in der 2./3. Lesung.

WvD-Stellungnahme zum ALBVVG

Pressemitteilung als PDF.

Pressebild Kirsten Abel und Patrick Grunau (nur für Berichterstattung).

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