Mit scharfer Kritik reagiert „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) auf die im „Gesetz zur Entbürokratisierung in der Pflege“ vorgesehene erneute Verschiebung des Anschlusses der Hilfsmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur (TI). Die vorgesehene erneute Verzögerung von nahezu zwei Jahren auf den 1. Oktober 2027 ist ein Rückschritt für die Digitalisierung und die Entbürokratisierung im Gesundheitswesen.

Die Sanitätshäuser und Homecare-Dienstleister als zentrale Akteure der Hilfsmittelversorgung bleiben damit weiter von einer sicheren, digitalen Kommunikation mit Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Gesundheitsakteuren abgeschnitten. Rückfragen zu Verordnungen müssen so zum Beispiel weiterhin per Fax oder Telefon geklärt werden – ein Anachronismus in Zeiten, in denen andere Leistungserbringer längst digital vernetzt sind.

Systembruch mit Ansage

Besonders problematisch ist zudem, dass laut Gesetz Ärztinnen und Ärzte ab dem 1. Juli 2027 ausschließlich elektronische Verordnungen (eVerordnungen) für Hilfsmittel ausstellen sollen – während die Hilfsmittelversorgung erst ab dem 1. Oktober 2027 an die TI angeschlossen werden sollen. „Das bedeutet drei Monate, in denen Verordnungen digital ausgestellt, aber analog bearbeitet werden müssten – mit massiven Folgen für die betriebliche Abläufe und damit die Versorgung“, warnen Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer, Generalsekretäre von „Wir versorgen Deutschland“ (WvD). „Einen solchen Systembruch mit Ansage darf es nicht geben.

Die GKV-Prozesse sollten längst auch in der Hilfsmittelversorgung digitalisiert sein, doch der Gesetzgeber zieht erneut die Handbremse. Das kostet wieder Millionen“, so Abel und Schweer weiter. „Diese Entscheidung konterkariert das Ziel, Bürokratie abzubauen und Abläufe für Patientinnen und Patienten und Krankenkassen zu vereinfachen.“

Kommunikation in der Versorgung längst möglich – nur nicht für Sanitätshäuser

Mit den TI-Anwendungen Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und TI-Messenger (TIM) stehen sichere, datenschutzkonforme Lösungen bereit, um Rückfragen und Dokumentenaustausch digital abzuwickeln. Apotheken und Pflegeeinrichtungen nutzen diese Systeme bereits. Dass Sanitätshäuser weiterhin ausgeschlossen bleiben, ist aus Sicht von „Wir versorgen Deutschland“ nicht nachvollziehbar.

Die Sanitätshäuser dürfen nicht länger Opfer politischer Verzögerungstaktik sein. Sie stehen bereit, digitale Lösungen anzuwenden und damit die Versorgung effizienter zu gestalten – die Politik muss hier handeln, statt immer wieder zu bremsen. Wir fordern daher den Bundestag auf, dieser erneuten Verzögerung nicht zuzustimmen“, so Abel und Schweer abschließend.

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