Versorgungslücke in der Wundversorgung verhindern!

Zum 2. Dezember läuft die aktuelle Übergangsfrist zur Versorgungs- und Erstattungsfähigkeit sogenannter „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ in der GKV aus. „Wir versorgen Deutschland“ appelliert an die zuständigen Gesundheitspolitiker, die eigentlich parteiübergreifend unstrittige Verlängerung der Frist noch vor den Neuwahlen schnellstmöglich zu beschließen. Es dürfe nicht aus Wahlkampftaktik zu einer Versorgungslücke bei chronisch Kranken kommen.

Von der fehlenden Fristverlängerung sind unter anderem antimikrobiell wirkenden silber- oder polyhexanid-haltigen Wundauflagen und Hydrogele betroffen, die bei chronischen, infizierten und schwer heilenden Wunden zum Einsatz kommen. Eine Fristverlängerung um 18 Monate war bereits zwischen den zuständigen Gesundheitspolitikern parteiübergreifend geeint worden und sollte im Rahmen eines Zusatzantrages zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GSVG) vor Ablauf der Frist beschlossen werden. Durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition ist nun jedoch unklar ob es überhaupt zu einem entsprechenden Beschluss kommen wird.

Die Sicherung der Versorgung chronisch Kranker muss Vorrang für wahlkampftaktischen Überlegungen haben“, betonen Kirsten Abel und Patrick Grunau, WvD-Generalsekretäre. „Wir appellieren an Regierung und Opposition, die unstrittige Verlängerung der Übergangsfrist für Verbandmittel zur Versorgung von offenen und chronischen Wunden noch im Dezember zu beschließen.

Die Pressemitteilung finden Sie auch hier zum Download.

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