WvD kritisiert TK-Forderung – Ausschreibungen gefährden die Patientenversorgung
„Wir versorgen Deutschland“ (WvD) weist die Forderung der Techniker Krankenkasse (TK) nach einer Rückkehr zu Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich entschieden zurück. Die von der TK genannten Einsparpotenziale von bis zu 850 Millionen Euro jährlich im Heil- und Hilfsmittelbereich seien reine Fantasiezahlen und blendeten die gravierenden Folgen für die Versorgungsqualität aus.
Ausschreibungen sind gescheitert
„Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Ausschreibungen weder Einsparungen bringen noch die Qualität sichern – im Gegenteil: sie führen zu Lieferengpässen und Versorgungsabbrüchen“, betont WvD-Generalsekretär Henning Schweer. Bereits 2019 habe der Gesetzgeber ihre Abschaffung mit der Gefährdung der Versorgungsqualität begründet.
Die von der TK aufgerufenen Beträge seien reine Rechenwerte ohne Realitätsbezug. Weder die Einführung 2007 noch die Abschaffung 2019 habe spürbare Auswirkungen auf die Ausgabenentwicklung gehabt. Die Abweichung der durchschnittlichen jährlichen Steigerungsraten zwischen der Zeit vor (2007–2019) und nach der Abschaffung (2019–2023) liege bei lediglich rund einem Prozentpunkt.
Hilfsmittel treiben die Kosten nicht
Wie aktuelle Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) zeigen, stiegen die Ausgaben für Hilfsmittel 2024 um 4,8 Prozent – deutlich weniger als die GKV-Gesamtausgaben (8,2 Prozent). Zum Vergleich: Krankenhauskosten wuchsen um 8,8 Prozent, Arzneimittelausgaben um 10 Prozent, Heilmittel um 10,3 Prozent. Mit einem Anteil von nur 3,8 Prozent an den gesamten Leistungsausgaben haben Hilfsmittel weder ein überproportionales Kostenwachstum noch großes Einsparpotenzial.
Reformen statt Rückschritte
„Wer wirklich Kosten senken will, muss auf nachhaltige Reformen setzen, statt auf gescheiterte Kostendämpfungsinstrumente aus der Vergangenheit“, so Schweer. WvD fordert den Abbau überbordender Bürokratie – etwa durch einen bundesweiten administrativen Rahmenvertrag – sowie die konsequente Digitalisierung und einen einheitlichen ermäßigten Umsatzsteuersatz auf alle Hilfsmittel. Dies würde Ressourcen bei Krankenkassen und Leistungserbringern freisetzen – zum Wohle der Patientinnen und Patienten.
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