Pressemitteilung
Qualität und fairen Wettbewerb bei Hilfsmitteln erhalten!
Anlässlich der Anhörung in der heutigen Sitzung des Gesundheitsausschusses zum ALBVVG appelliert „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) an die Abgeordneten, die Forderung nach einer Abschaffung der Präqualifizierung für Apotheken abzulehnen.
In seiner offiziellen Stellungnahme als zur Anhörung geladener Verband warnt WvD, dass die sachfremde Forderung des Bundesrates zum „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz“ (ALBVVG) die rechtlichen Vorgaben für eine einheitliche Zulassung von Leistungserbringern zur Versorgung aushöhlen würde. Entsprechende negative Auswirkungen auf die Versorgungsqualität sind zu befürchten. Statt derartiger Schnellschüsse brauche es vielmehr eine einheitliche Verschlankung und Entbürokratisierung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer einschließlich der Sanitätshäuser.
„Die Präqualifizierung sichert eine bundesweit einheitliche Zulassung und Qualitätssicherung im Hilfsmittelbereich. Nun einzelne Leistungserbringer aus diesem System zu entlassen, hier sogar die Apotheken als Gesamtgruppe, ist unverhältnismäßig und rechtlich fragwürdig“, betonen Kirsten Abel und Patrick Grunau, Generalsekretäre von WvD. Die Präqualifizierung regele für alle Versorger klar die notwendigen Anforderungen an die Fachkunde und sachliche Eignung – etwa in Bezug auf das Vorhalten von speziellen Räumlichkeiten oder nachzuweisende Fortbildungen. Regelungen die in der Zulassung für Apotheken nicht enthalten seien, so Abel und Grunau weiter.
Eine Zerstückelung der Zulassung verstoße zudem gegen die Prinzipien des fairen Wettbewerbs. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ist für alle qualifizierten Leistungserbringer ein einheitlicher Zugang zum Versorgungsmarkt zu gewährleisten. Die Qualifikation von Apothekerinnen und Apothekern weist für die Abgabe von medizinischen Hilfsmitteln keine besonderen Merkmale auf, die eine einseitige Bevorzugung gegenüber Sanitätshäusern und Gesundheitshandwerken rechtfertigen würden.
„Wir fordern als WvD vor diesem Hintergrund die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses auf, die einseitige Abschaffung der Präqualifizierung für Apotheken abzulehnen!“ Stattdessen brauche es eine Entbürokratisierung der Zulassung für alle Leistungserbringer mit einem Fokus auf eine einheitliche Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten.
Hintergrund:
Im Zuge seiner Beratungen über das ALBVVG hatte der Bundesrat am 12.06.2023 dem sachfremden Änderungsvorschlag nach einer Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung zugestimmt. In der Folge hatten bundesweit Sanitätshäuser unter dem Motto „Uns reicht‘s: Schluss mit der Benachteiligung der Sanitätshäuser!“ Protestschreiben an die zuständigen Abgeordneten im Bundestag versendet und eine Ablehnung des Änderungsvorschlages gefordert. Die ausführliche offizielle Stellungnahme von WvD anlässlich der Anhörung zum ALBVVG im Gesundheitsausschuss finden Sie auf den Seiten des Bundestages.
Die offizielle Pressemitteilung finden Sie auch zum Download hier.
Pressebild Kirsten Abel und Patrick Grunau (nur für Berichterstattung).
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