WvD warnt vor Bürokratiemonster in der Hilfsmittelversorgung
Geplanter 3-Prozent-Abschlag im GKV-BStabG gefährdet effiziente Versorgung
Berlin, 09.07.2026 – Der Branchenverband Wir versorgen Deutschland e.V. (WvD) warnt vor den Auswirkungen des geplanten pauschalen 3-Prozent-Abschlags auf die Hilfsmittelversorgung. Nach Einschätzung von WvD droht die vorgesehene Regelung, erhebliche zusätzliche Bürokratie zu verursachen, ohne die angestrebten Einsparungen zu erreichen. Statt die Versorgung effizienter zu gestalten, würden Leistungserbringer, Krankenkassen und Versicherte gleichermaßen belastet.
Seit Jahren liegen von Seiten der Leistungserbringer konkrete Vorschläge vor, um die Hilfsmittelversorgung wirtschaftlicher und effizienter zu organisieren. Dazu zählen unter anderem die Reduzierung des Vertragswildwuchses, ein administrativer Rahmenvertrag, eine einheitlichere Verordnungspraxis, der konsequente Ausbau der Digitalisierung, klare Dokumentationsanforderungen sowie ein wirksames Vertragscontrolling. Aus Sicht von WvD liegen genau dort die entscheidenden Effizienzpotenziale.
Mit dem nun vorgesehenen 3-Prozent-Abschlag auf rund 1.000 unterschiedliche Hilfsmittelverträge werde jedoch ein anderer Weg eingeschlagen. Ein aktueller Änderungsantrag der Regierungsfraktionen weitet die Regelung zusätzlich erheblich aus. Betroffen wären künftig unter anderem Fremdleistungen, mehrjährige Fallpauschalen, spitz kalkulierte Einzelversorgungen, Kostenvoranschläge sowie noch nicht genehmigte Versorgungen, Beantragung, Dokumentation, Abrechnung und Rechnungsstellung.
Nach Einschätzung von WvD droht der dadurch entstehende bürokratische Aufwand den erwarteten finanziellen Nutzen deutlich zu übersteigen. Die Folgen wären noch mehr Verwaltungslast, steigender wirtschaftlicher Druck auf die Leistungserbringer, wachsende Versorgungslücken und zusätzlicher Druck auf den Sicherstellungsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen.
WvD fordert Streichung des Abschlags
WvD fordert deshalb erneut, den geplanten 3-Prozent-Abschlag aus dem GKV-BStabG zu streichen und weitere Eingriffe in die Vertragsstrukturen nach § 127 SGB V ausschließlich in einem separaten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vorzunehmen. Hierzu gehören eine belastbare Folgenabschätzung, die sachgerechte Anhörung der betroffenen Akteure sowie eine rechtssichere und praktikable Umsetzung.
„Die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein wichtiges Ziel. Sie darf jedoch nicht mit Maßnahmen verfolgt werden, die in der Praxis vor allem neue Bürokratie schaffen und die Versorgung gefährden“, betonen die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer. Richtig wäre, bestehende Effizienzpotenziale konsequent zu nutzen. Falsch sei, klar benannnte Risiken zu ignorieren und unter hohem Zeitdruck Regelungen einzuführen, deren Verwaltungsaufwand den erwarteten Nutzen übersteigt.
Für WvD steht fest: Eine nachhaltige Weiterentwicklung der Hilfsmittelversorgung gelingt nur durch strukturelle Reformen, Bürokratieabbau und verlässliche Rahmenbedingungen – nicht durch kurzfristige pauschale Eingriffe, die die Versorgung zusätzlich belasten.
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