Einsparung mit hohen Folgekosten: WvD fordert Streichung der geplanten pauschalen Kürzung im GKV-BStabG
Die geplante pauschale Kürzung der Hilfsmittelvergütung gefährdet die Versorgung gesetzlich Versicherter und droht die Ausgaben der Sozialversicherungen langfristig zu erhöhen. „Wir versorgen Deutschland“ e.V. (WvD) fordert daher die Streichung dieser Maßnahme aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Die im GKV-BStabG vorgesehene pauschale Kürzung von drei Prozent auf Hilfsmittelleistungen gefährdet die wohnortnahe Versorgung von Millionen Patientinnen und Patienten. Darauf weist der Verband „Wir versorgen Deutschland e.V.“ (WvD) anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag am 11. Juni 2026 hin. Was als Sparmaßnahme gedacht ist, droht sich hierdurch als finanzieller Bumerang zu erweisen: Eingeschränkte Versorgungsangebote und damit längere Krankenhausaufenthalte, ein steigender Pflegebedarf sowie längere krankheitsbedingte Fehlzeiten werden die Folge sein – mit erheblichen Mehrkosten für die Sozialversicherungen.
Besonders problematisch ist dabei die konkrete Ausgestaltung der Kürzung: Der Abschlag von 3 Prozent soll von den Krankenkassen auf die gesamte Rechnungssumme angewendet werden. Diese umfasst jedoch nicht nur die eigentliche Versorgungsleistung, sondern auch von Betrieb eingekaufte Materialien, vorgefertigte Bauteile sowie Leistungen Dritter. Bei technisch anspruchsvollen Versorgungen können zum Beispiel die Materialkosten einen Großteil der Rechnung mit bis zu sechsstelligen Beträgen ausmachen. Die geplante Kürzung führt hier dann unmittelbar zu hohen Verlusten in der Gesamtrechnung, die von den Betrieben nicht anderweitig ausgeglichen werden können.
Viele Leistungserbringer arbeiten zudem bereits heute mit geringen Margen. Nach Brancheneinschätzung liegt die EBIT-Marge vieler Betriebe bei lediglich drei bis sieben Prozent. Ein pauschaler Abschlag von drei Prozent kann daher einen erheblichen Teil des Betriebsergebnisses aufzehren und damit den wirtschaftlichen Kern der Versorgung unmittelbar treffen. Bei einem EBIT von vier Prozent kann das operative Ergebnis rechnerisch auf rund ein Prozent sinken – ein Rückgang von bis zu 75 Prozent. Bei Betrieben am unteren Rand der Marge kann aus einem knappen Plus schnell ein Minus werden. Die Folge: geplante Investitionen in die Versorgungsangebote, die Fachkräftegewinnung und Digitalisierung würden erschwert oder ganz verhindert. Teilweise wird die betriebliche Existenz selbst bedroht.
Diese negative Entwicklung für die Betriebe träfe vor allem die Patientinnen und Patienten und hier besonders vulnerable Gruppen mit hohem Versorgungsbedarf. Verzögerungen bei der Versorgung, längere Krankenhausaufenthalte, höherer Pflegebedarf und eine schlechtere Rehabilitation würden die Folge sein. Damit drohen diese kurzfristigen Einsparungen langfristig zu hohen Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung zu führen.
„Wer Versorgungssicherheit gewährleisten will, darf die Betriebe nicht schwächen, die diese Versorgung täglich sicherstellen“, erklären die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer. „Die geplante Kürzung gefährdet insbesondere die Versorgung in ländlichen Regionen sowie von Menschen mit Behinderungen, Kindern, Pflegebedürftigen und chronisch Erkrankten.“
WvD appelliert deshalb an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die pauschale 3-Prozent-Kürzung in der Hilfsmittelversorgung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.
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