Pressemitteilung
WvD-Reformkonzept stärkt Qualität, Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung in der Hilfsmittelversorgung
Angesichts der alternden Bevölkerung braucht Deutschland eine nachhaltige Reform der Hilfsmittelversorgung, um die steigenden Patientenzahlen auch künftig angemessen versorgen zu können. Das WvD-Konzept der Leitverträge sichert dabei die Qualität, den Bürokratieabbau und das Wirtschaftlichkeitsgebot in der Versorgung. Zugleich warnt „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) vor hohen Folgekosten durch eine mögliche Rückkehr zu Ausschreibungen.
„Leitverträge sorgen für einen fairen Wettbewerb nach einheitlichen Standards – im Interesse der gesetzlich Versicherten“, erklären die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau. In den letzten Jahren sei durch das bestehende System ein teures Bürokratiewirrwarr aus mehr als 1.000 Verträgen gewachsen. „Zugleich haben Patientinnen und Patienten den Überblick über die ihnen zustehenden Leistungen längst verloren. Vergleichen können sie schon gar nicht. Leitverträge dagegen schaffen klare Bedingungen – auch für alle Mitbewerber im Markt“, so Abel und Grunau weiter. Damit entsteht Transparenz ganz im Sinne des europäischen Wettbewerbs sowie eines hohen Qualitätsstandards im Gesundheitswesen in Deutschland. „Unser Reformkonzept sorgt zudem für einen effektiven Bürokratieabbau“, betonen Abel und Grunau. So würden Verwaltungskosten gespart und Ressourcen für die eigentliche Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln freigesetzt.
Irreführende Zahlenspielereien der Krankenkassen
Dass die Krankenkassen in der aktuellen Reformdiskussion mit irreführenden Zahlen Nebelkerzen werfen, statt in einen offenen und ehrlichen Dialog einzutreten, sei nicht hinnehmbar, betonen Abel und Grunau. „Die Datenlage zeigt, dass die Abweichung bei den durchschnittlichen jährlichen Steigerungsraten der Hilfsmittelausgaben zwischen der Zeit vor (2007-2018) und den vier Jahren nach der Abschaffung von Ausschreibungen gerade mal etwa ein Prozent beträgt“, so die Generalsekretäre.*
Man müsse die Ausgabenlage in ihrer Gesamtheit betrachten und nicht auf Kostensteigerungen bei Nischenprodukten wie Elektrostimulationsgeräten verweisen und dadurch fälschlicherweise suggerieren, es gäbe exorbitante Kostensteigerungen bei Hilfsmitteln seit Ende der Ausschreibungen. „Diese Irreführung der Krankenkassen grenzt aus unserer Sicht hart an einer bewussten Desinformation von Politik und Öffentlichkeit“, ergänzen Abel und Grunau.
Die Gründe für die wachsenden Ausgaben im Hilfsmittelbereich seien vornehmlich im demografischen Wandel zu suchen. So entfallen etwa die Hälfte der Ausgaben im Hilfsmittelbereich auf Menschen über 65 Jahre, deren Zahl allein zwischen 2007 und 2022 um 13,3 Prozent gestiegen sei und weiter steigen werde.** „Wir haben es mit einer zunehmend älteren Bevölkerung zu tun, die länger im Erwerbsleben verbleibt. Damit verbunden sind höhere Erkrankungszahlen – zum Beispiel Gelenkverschleiß, Diabetes, Tumore“, erläutern Abel und Grunau. „Um den Betroffenen Mobilität und Arbeitsfähigkeit zu erhalten, steigt der Bedarf an Hilfsmitteln wie Orthesen, Prothesen und orthopädischen Einlagen.“
Zugleich hat die Vergangenheit gezeigt, dass Ausschreibungen auf diese Kostenentwicklungen keinen Einfluss haben. Ein Blick in die einschlägigen Statistiken mache deutlich, dass weder die Einführung von Ausschreibungen in 2007 noch ihre Abschaffung in 2019 einen nachweislichen Effekt auf die Ausgabenentwicklung bei Hilfsmitteln hatten.
Ausschreibungen: eine klare Gefahr für Qualität und Wirtschaftlichkeit
„Mit großer Sorge blicken wir vor diesem Hintergrund auf die vom GKV-Spitzenverband geforderte Rückkehr zu Ausschreibungen, die angeblich zu Kostensenkungen und größerer Wirtschaftlichkeit im Bereich Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkassen führen soll“, erläutern Abel und Grunau. Das Gegenteil sei der Fall: Ausschreibungen gefährden sowohl die Qualität als auch die Wirtschaftlichkeit in der Versorgung.
Werde in der Folge von Billigausschreibungen etwa eine Diabeteserkrankung nicht adäquat versorgt, drohten hohe Folgekosten zum Beispiel durch die Entstehung eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) bis hin zur Amputation mit zusätzlichen Behandlungen und Belastungen für die Betroffenen sowie Mehraufwänden in der Pflege. Während zum Beispiel die konservative Versorgung mit Einlagen zum Schutz vor einem DFS gerade einmal Kosten von 113,86 Euro pro Halbjahr verursacht, liegen diese für die Versorgung eines DFS bei etwa 1.300 Euro pro Quartal.***
„Ausschreibungen haben sich sowohl als schädlich für Patientinnen und Patienten als auch als unwirtschaftlich herausgestellt“, so Abel und Grunau weiter. „Daher hat der Gesetzgeber 2019 die Abschaffung der Ausschreibungen auch zu Recht mit dem Risiko für die Versorgungsqualität und dem gescheiterten Qualitätswettbewerb begründet. Vor diesem Hintergrund darf es nun kaum vier Jahre später keine Rückkehr zur Ausschreibungspraxis geben.“
Die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes, unnötige Bürokratie abzubauen und einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz für Hilfsmittel einzuführen, begrüße WvD dagegen ausdrücklich, betonen Abel und Grunau abschließend.
Hintergrund:
Unser Positionspapier und weitere Informationen zu unserem Reformkonzept der Leitverträge finden Sie hier.
Pressebild Kirsten Abel und Patrick Grunau (nur für Berichterstattung).
Die Pressemitteilung finden Sie auch zum Download hier.
Ansprechpersonen für die Presse:
Kirsten Abel
Generalsekretärin
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E-Mail: abel@wirversorgendeutschland.de
Patrick Grunau
Generalsekretär
Mobil: +49 (0)160 8 85 40 27
E-Mail: grunau@wirversorgendeutschland.de
Wir versorgen Deutschland e. V.
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Anmerkungen:
*Zur Entwicklung der Hilfsmittelausgaben vgl. Statista.
**Zu Anteilen der Bevölkerung über 65 Jahre 2007/2022 vgl. Destatis. Zum Anteil der Personen 65+ an den Ausgaben Hilfsmittel vgl. bspw. BARMER Hilfsmittelreport 2022, S. 3.
***Zu möglichen Folgekosten Diabeteserkrankung vgl. bspw. Studie Helmholtz Zentrum München.