Versorgungslücke in der Wundversorgung verhindern
Versorgungslücke in der Wundversorgung verhindern! Zum 2. Dezember läuft die aktuelle Übergangsfrist zur Versorgungs- und Erstattungsfähigkeit sogenannter „sonstiger Produkte zur Wundbehandlung“ in der GKV aus. „Wir versorgen Deutschland“ appelliert an die zuständigen Gesundheitspolitiker, die eigentlich parteiübergreifend unstrittige Verlängerung der Frist noch vor den Neuwahlen schnellstmöglich zu beschließen. Es dürfe nicht aus Wahlkampftaktik zu einer Versorgungslücke