WvD kritisiert Kabinettsbeschluss zum GKV-BStabG: Kabinett hält trotz eindringlicher Warnungen an pauschaler Kürzung im Hilfsmittelbereich fest.

Das Bundeskabinett hat heute (29.04.2026) den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beschlossen – und dabei die fachlichen Einwände zum Hilfsmittelbereich ignoriert. „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) kritisiert, dass die Bundesregierung damit die drohenden Risiken für die Versorgung mit Hilfsmitteln sehenden Auges in Kauf nimmt. WvD fordert die Regierungsfraktionen  auf, im parlamentarischen Verfahren einzugreifen und statt pauschaler Kürzungen auf eine differenzierte wirtschaftliche Steuerung zu setzen.

Zwar bleibt die Stabilisierung der GKV-Finanzen ein legitimes Ziel. Doch der jetzt beschlossene Gesetzentwurf setzt mit der Hilfsmittelversorgung ausgerechnet besonders scharf bei einem Bereich an, der weder Kostentreiber ist noch über finanzielle Reserven verfügt. Insbesondere die vorgesehene pauschalen Kürzung der Vergütung um 3 Prozent im Hilfsmittelbereich wird trotz massiver Kritik der Fachverbände unverändert durchgedrückt.

Dass alle Hinweise aus der Versorgungspraxis ungehört verhallen, ist gesundheitspolitisch fahrlässig“, erklären hierzu die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer. Der Hilfsmittelbereich wird im Gesetzesentwurf bereits durch die Kopplung an die Entwicklung der Grundlohnrate, die Absenkung der Veränderungsrate 2027 bis 2029 um einen Prozentpunkt sowie die Festbetragsbindung stark belastet. Die zusätzliche pauschale Kürzung degradiert den Hilfsmittelbereich endgültig zum reinen Einsparbereich.

Besonders gravierend: Die geplanten Kürzungen unterscheiden weiterhin nicht zwischen standardisierten Produkten und individuellen Versorgungen mit hohem Dienstleistungsanteil. Mit diesem Vorgehen wird die Politik ausgerechnet die sensibelsten Patientengruppen – darunter Kinder, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – besonders stark treffen.

Für die Betriebe vor Ort bedeutet der Kabinettsbeschluss zusätzliche wirtschaftliche Belastungen in einer ohnehin angespannten Lage. Die Folge wird absehbar sein: weniger Versorgungsangebote, längere Wartezeiten und eine schleichende Ausdünnung wohnortnaher Strukturen – insbesondere im ländlichen Raum.

Hier wird ein funktionierender Versorgungsbereich, der zudem seit Jahren aus eigener Kraft Kostendisziplin übt, mutwillig beschädigt“, so Abel und Schweer weiter. Dies werde auf Sicht zu steigenden Kosten in der Versorgung über den Hilfsmittelbereich hinaus führen, statt zu nachhaltigen Einsparungen.

WvD fordert die Abgeordneten der Regierungsfraktionen daher eindringlich auf, im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren einzugreifen und die pauschalen Kürzung der Vergütung um 3 Prozent im Hilfsmittelbereich abzulehnen. „Der Kabinettsbeschluss ist ein Rückschritt für die Patientenversorgung. Jetzt ist der Bundestag gefordert, diesen Fehler zu korrigieren und statt pauschaler Kürzungen auf eine differenzierte wirtschaftliche Steuerung zu setzen“, so Abel und Schweer abschließend.

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